22/12/2025 Kategorie: Kataster und Grundbuch
In Italien gehört das Thema der Pflichtteilsregelung zu den wichtigsten und heikelsten Themen im Erbrecht. Oft kommt es in Familien zu Konflikten, wenn ein Testament einen oder mehrere Erben „ausschließt“ oder wenn ein Elternteil beschließt, zu Lebzeiten bestimmten Kindern Vermögenswerte zu schenken und andere damit benachteiligt.

Der Pflichtteil ist ein Teil des Nachlasses, den das Gesetz bestimmten Erben zwingend vorbehält, auch wenn der Erblasser im Testament etwas anderes verfügt hat.
Mit anderen Worten: Nicht alles kann an beliebige Personen vererbt werden, ein Teil muss zwingend an die Pflichtteilsberechtigten gehen.
Die wichtigsten pflichtteilsberechtigten Erben sind:
Diese Personen haben Anspruch auf einen Mindestanteil am Erbe, den sogenannten Pflichtteil.
Das Gesetz sieht je nach Zusammensetzung der Familie unterschiedliche Anteile vor:
➡️ Wenn der Erblasser den Pflichtteilsberechtigten weniger als diesen Anteil hinterlässt, ist der übersteigende Teil nichtig oder anfechtbar und kann gerichtlich geltend gemacht werden.
Wenn der Pflichtteil verletzt ist, können die Erben die Erbschaft anfechten.
Das bedeutet, dass sie beim Gericht beantragen können:
👉 Die Anfechtung kann auch dann erfolgen, wenn der Erblasser ein gültiges Testament hinterlassen hat: Das Gesetz hat Vorrang vor dem Testament.
Das italienische Recht schützt den Pflichtteil auch in Bezug auf zu Lebzeiten gemachte Schenkungen.
Das bedeutet, dass wenn ein Elternteil beispielsweise einem Kind ein Haus schenkt und damit das für die anderen verfügbare Erbe verringert, die benachteiligten Erben Folgendes verlangen können:
In der Praxis kann der Richter erklären, dass diese Schenkung (ganz oder teilweise) reduziert werden muss, um den Pflichtteil der Erben zu gewährleisten.
Die Schenkung kann angefochten werden, wenn:
👉 Die Schenkung ist nicht „unveränderlich”: Wenn sie den Pflichtteil verletzt, kann sie gekürzt oder aufgehoben werden.
Um zu verstehen, ob der Pflichtteil verletzt wurde, ist es oft notwendig, das Vermögen des Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes genau zu kennen und eventuelle Schenkungen oder Eigentumsübertragungen zu überprüfen.
Zu diesem Zweck sind folgende Instrumente von grundlegender Bedeutung:
Der Katasterauszug liefert Informationen über:
Dieser Auszug ist unerlässlich, um zu verstehen:
Das Grundbuchamt ermöglicht es Ihnen, Folgendes zu finden:
Diese Recherche ist nützlich, um Folgendes zu rekonstruieren:
Weil die Anfechtung des Pflichtteils nicht auf „Hörensagen” basiert, sondern auf konkreten Daten.
Ein typisches Beispiel:
Der Pflichtteil ist ein durch das italienische Recht geschütztes Recht: Er kann nicht durch ein Testament oder eine Schenkung aufgehoben werden.
Wenn ein Erbe benachteiligt ist, hat er die Möglichkeit, die Erbschaft anzufechten oder eine Herabsetzung der Schenkungen zu beantragen.
Um wirksam vorgehen zu können, ist es unerlässlich, Instrumente wie die folgenden zu nutzen:
die es ermöglichen, das Vermögen, die Anteile und die Geschichte der Immobilienübertragungen zu rekonstruieren.
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