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Grundbuchamt und Hypothekenvisa in Italien | Rechtliche, notarielle und steuerliche Unterstützung
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Grundbuchamt und Hypothekenvisa in Italien | Rechtliche, notarielle und steuerliche Unterstützung

Pflichtteil in Italien: Was ist das, wie funktioniert es und wann kann man es auch im Falle einer Schenkung anfechten?

22/12/2025   Kategorie:  Kataster und Grundbuch

In Italien gehört das Thema der Pflichtteilsregelung zu den wichtigsten und heikelsten Themen im Erbrecht. Oft kommt es in Familien zu Konflikten, wenn ein Testament einen oder mehrere Erben „ausschließt“ oder wenn ein Elternteil beschließt, zu Lebzeiten bestimmten Kindern Vermögenswerte zu schenken und andere damit benachteiligt.

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Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein Teil des Nachlasses, den das Gesetz bestimmten Erben zwingend vorbehält, auch wenn der Erblasser im Testament etwas anderes verfügt hat.

Mit anderen Worten: Nicht alles kann an beliebige Personen vererbt werden, ein Teil muss zwingend an die Pflichtteilsberechtigten gehen.

Wer sind die Pflichtteilsberechtigten?

Die wichtigsten pflichtteilsberechtigten Erben sind:

  • Ehepartner
  • Kinder (auch Adoptivkinder)
  • Vorfahren (Eltern), nur wenn keine Kinder vorhanden sind

Diese Personen haben Anspruch auf einen Mindestanteil am Erbe, den sogenannten Pflichtteil.

Wie hoch sind die Pflichtteile?

Das Gesetz sieht je nach Zusammensetzung der Familie unterschiedliche Anteile vor:

  • Ehepartner + 1 Kind: Pflichtteil 50 % (1/2)
  • Ehepartner + mehrere Kinder: Pflichtteil 1/3
  • Nur Ehepartner: Pflichtteil 1/2
  • Nur Kinder: Pflichtteil 2/3 (bei mehreren Kindern) oder 1/2 (bei nur einem Kind)
  • Nur Vorfahren (Eltern): Pflichtteil 1/3

➡️ Wenn der Erblasser den Pflichtteilsberechtigten weniger als diesen Anteil hinterlässt, ist der übersteigende Teil nichtig oder anfechtbar und kann gerichtlich geltend gemacht werden.

Anfechtung der Erbschaft: Wann ist dies möglich?

Wenn der Pflichtteil verletzt ist, können die Erben die Erbschaft anfechten.

Das bedeutet, dass sie beim Gericht beantragen können:

  • testamentarische Verfügungen, die den Pflichtteil verletzen, für nichtig zu erklären
  • Schenkungen oder Vermächtnisse, die den verfügbaren Anteil überschreiten, zu reduzieren
  • die Wiedereinsetzung ihres Anteils zu erwirken

👉 Die Anfechtung kann auch dann erfolgen, wenn der Erblasser ein gültiges Testament hinterlassen hat: Das Gesetz hat Vorrang vor dem Testament.

Anfechtung auch im Falle einer Schenkung: warum?

Das italienische Recht schützt den Pflichtteil auch in Bezug auf zu Lebzeiten gemachte Schenkungen.

Das bedeutet, dass wenn ein Elternteil beispielsweise einem Kind ein Haus schenkt und damit das für die anderen verfügbare Erbe verringert, die benachteiligten Erben Folgendes verlangen können:

die Herabsetzung der Schenkung

In der Praxis kann der Richter erklären, dass diese Schenkung (ganz oder teilweise) reduziert werden muss, um den Pflichtteil der Erben zu gewährleisten.

Wann kann eine Schenkung angefochten werden?

Die Schenkung kann angefochten werden, wenn:

  • sie den Pflichtteil anderer Erben mindert
  • sie zugunsten eines Kindes oder eines Dritten zum Nachteil des Pflichtteils erfolgt ist
  • sie zu einem Zeitpunkt gemacht wurde, als der Schenkende bereits über seine familiäre und vermögensrechtliche Situation informiert war

👉 Die Schenkung ist nicht „unveränderlich”: Wenn sie den Pflichtteil verletzt, kann sie gekürzt oder aufgehoben werden.

Kataster- und Grundbuchauszüge: Wie man Anteile, Urkunden und ehemalige Eigentümer zurückverfolgt

Um zu verstehen, ob der Pflichtteil verletzt wurde, ist es oft notwendig, das Vermögen des Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes genau zu kennen und eventuelle Schenkungen oder Eigentumsübertragungen zu überprüfen.

Zu diesem Zweck sind folgende Instrumente von grundlegender Bedeutung:

Katasterauszüge

Der Katasterauszug liefert Informationen über:

  • Eigentümer
  • Eigentumsanteile (z. B. 1/2, 1/4 usw.)
  • Katasterdaten der Immobilien (Blatt, Parzelle, Unterparzelle)
  • etwaige Änderungen der Eigentumsverhältnisse

Dieser Auszug ist unerlässlich, um zu verstehen:

  • welche Vermögenswerte zum Nachlass des Erblassers gehörten
  • ob zu Lebzeiten Immobilien geschenkt wurden
  • den tatsächlichen Umfang des Nachlasses

Auszug aus den eingetragenen Urkunden (Grundbuchamt)

Das Grundbuchamt ermöglicht es Ihnen, Folgendes zu finden:

  • Kaufvertrag
  • Schenkungsurkunde
  • Hypotheken
  • Hypotheken
  • Eintragungen und Umschreibungen
  • frühere Eigentümer

Diese Recherche ist nützlich, um Folgendes zu rekonstruieren:

  • den Übertragungsweg einer Immobilie
  • ob es nicht gemeldete Schenkungen gibt
  • etwaige Unregelmäßigkeiten oder verdächtige Übertragungen

Warum sind diese Überprüfungen wichtig?

Weil die Anfechtung des Pflichtteils nicht auf „Hörensagen” basiert, sondern auf konkreten Daten.

Ein typisches Beispiel:

  • Ein Elternteil schenkt einem Kind ein Haus
  • zum Zeitpunkt seines Todes garantiert das verbleibende Vermögen nicht den Pflichtteil der anderen Kinder
  • Die benachteiligten Erben können eine Herabsetzung der Schenkung verlangen
  • Dazu muss jedoch genau rekonstruiert werden:
  • Wann erfolgte die Schenkung?
  • Welchen Wert hatte die Immobilie?
  • welche weiteren Vermögenswerte zum Nachlass gehörten
  • Gibt es weitere Verpflichtungen des Verstorbenen?

Fazit

Der Pflichtteil ist ein durch das italienische Recht geschütztes Recht: Er kann nicht durch ein Testament oder eine Schenkung aufgehoben werden.

Wenn ein Erbe benachteiligt ist, hat er die Möglichkeit, die Erbschaft anzufechten oder eine Herabsetzung der Schenkungen zu beantragen.

Um wirksam vorgehen zu können, ist es unerlässlich, Instrumente wie die folgenden zu nutzen:

  • Katasterauszüge
  • Auszüge aus dem Grundbuchamt

die es ermöglichen, das Vermögen, die Anteile und die Geschichte der Immobilienübertragungen zu rekonstruieren.

Schlagwort: Erbschaft  Testament 

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